Abfindung berechnen – Schnell, anonym & kostenlos

So kalkulieren Sie Ihre Abfindung – Einfach und schnell!

Berechnen Sie Ihre Abfindung schnell & einfach –

mit unserem Abfindungsrechner

Wer eine Kündigung erhält, stellt sich oft die Frage: Wie hoch ist meine Abfindung? Unser kostenloser Abfindungsrechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu bekommen. Die Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel:

Betriebszugehörigkeit in Jahren × ½ Bruttogehalt = Abfindung

Warum lohnt sich eine Abfindungsberechnung?

✅ Ermitteln Sie Ihren möglichen Anspruch in Sekunden

✅ Planen Sie Ihre nächsten Schritte strategisch

✅ Nutzen Sie das Ergebnis als Verhandlungsbasis mit Ihrem Arbeitgeber

Vertiefen Sie mit dem Wissen über Ihre Abfindungshöhe Ihre Verhandlungskompetenz in unserem Verhandlungstraining.

Tipp für Einkaufsprofis: Bei Standortschließungen oder Lieferantenwechseln verhandeln Einkäufer nicht nur Preise, sondern oft auch Abfindungen für betroffene Teams. Ein speziell darauf ausgerichtetes Verhandlungstraining im Einkauf vermittelt Techniken, mit denen Sie Kosten senken und faire Lösungen erreichen.

Geben Sie einfach Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihr Bruttogehalt in den Rechner ein – und erhalten Sie sofort eine erste Prognose Ihrer Abfindung. Bitte beachten Sie: Die tatsächliche Abfindung kann je nach Unternehmen, Verhandlungsgeschick und individueller Rechtslage variieren.

Nutzen Sie jetzt den Abfindungsrechner und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre finanziellen Möglichkeiten.

Abfindungsrechner

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Geschätzte Abfindung: 0


Beispielrechnung:

1. Betriebszugehörigkeit: 20 Jahre

2. Monatliches Bruttogehalt: 4.000 €

3. Abfindung: 20 Jahre × 2.000 € = 40.000 €


Hinweis: Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss siehe unten.

FAQ: Abfindungsrechner & Verhandlungs-Hacks – so holen Sie das Maximum raus

  1. 1. Wie nutze ich das Ergebnis des Abfindungsrechners als Verhandlungsanker?
    Antwort: Verwenden Sie den berechneten Betrag als Gegenanker: Legen Sie ihn früh auf den Tisch, untermauern Sie ihn mit Markt- und Branchenbenchmarks und erhöhen Sie so die Wahrscheinlichkeit, dass die finale Abfindung oberhalb des ursprünglichen Angebots liegt.
  2. 2. Welche Zielspanne ist in Abfindungsverhandlungen sinnvoll?
    Antwort: Definieren Sie eine Verhandlungs­range: Minimum = Rechner-Ergebnis, Optimum = +20 % Aufschlag für Spielraum. So behalten Sie Klarheit über Verhandlungsziele und Ausstiegsmarke (BATNA).
  3. 3. Wie baue ich Argumente um den berechneten Betrag auf?
    Antwort: Verbinden Sie die Zahl mit messbaren Mehrwerten: Übergabe-Know-how, Projektrisiken bei Verzögerung, Recruiting-Kosten für Ersatz. So erhält Ihr Forderungsbetrag Substanz.
  4. 4. Wann sollte ich meinen Zielbetrag offenlegen?
    Antwort: Erst nach dem ersten Arbeitgeberangebot. So vermeiden Sie Selbst­verankerung nach unten und können Ihren Gegenanker gezielt höher ansetzen.
  5. 5. Welche Verhandlungstaktik erhöht die Chance auf einen höheren Ausgleich?
    Antwort: Mehrthemen-Tausch: Kombinieren Sie Zahl, Austrittsdatum und Übergabeunterstützung. Flexibilität bei Datum oder Support kann zu höherer Zahlung führen, ohne dass der Arbeitgeber “Gesichtsverlust” befürchtet.
  6. 6. Welche Fehler kosten in der Praxis am meisten Geld?
    Antwort: Zu frühe Zahlennennung, fehlende Vergleichsdaten, emotionales Ultimatum und kein schriftlich vorbereitetes Szenario-Plan. Diese Fehler reduzieren typischerweise 10–30 % des Potenzials.
  7. 7. Wie behalte ich Verhandlungshoheit, wenn der Arbeitgeber hart bleibt?
    Antwort: Bereiten Sie eine BATNA-Kommunikation vor (z. B. Prozesskosten für den Arbeitgeber, Imageschaden, Projektverzögerung) und signalisieren Sie Lösungsoffenheit. So kombinieren Sie Druck mit kooperationsbereiter Haltung.
Disclaimer: Dieser Abfindungsrechner sowie der zugehörige Ratgeber dienen ausschließlich der Orientierung und allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Berechnung erfolgt anhand einer allgemein üblichen Faustformel (§ 1a KSchG); Anwendung, Ergebnis und dargestellte Beispiele können je nach Unternehmensgröße, individueller Situation und Verhandlungsgeschick abweichen. Ein Anspruch auf die berechnete Abfindung besteht nicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und Berechnungsergebnisse wird keine Haftung übernommen.
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