Abfindung berechnen – Schnell, anonym & kostenlos
Der Abfindungsrechner: Funktion, Strategie & Nutzen
Wer eine Kündigung erhält, stellt sich fast immer die Frage: Wie hoch ist meine Abfindung? Unser kostenloser Abfindungsrechner liefert Ihnen in Sekunden eine erste Einschätzung. Grundlage ist die gängige Faustformel: Betriebszugehörigkeit × 0,5 Bruttomonatsgehälter = Abfindung. Diese Formel bietet eine erste Orientierung, doch die tatsächliche Höhe hängt stark von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Warum eine Berechnung so wichtig ist
Eine erste Abfindungsberechnung gibt Ihnen Klarheit und eine objektive Ausgangsbasis. Sie haben einen validen Standard, auf den Sie sich in Ihrer Argumentation beziehen können – ein Kernprinzip des Harvard-Konzepts. So können Sie sich ideal auf die Verhandlung der Abfindungshöhe vorbereiten. In Kombination mit unserer kostenlosen Checkliste zur Abfindung verschaffen Sie sich damit einen entscheidenden Vorteil.
Mehr als nur Zahlen – Ihre Strategie zählt
Die Formel ist nur der Startpunkt. Faktoren wie Formfehler des Arbeitgebers, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder ein Sozialplan können Ihre Abfindung deutlich steigern – wenn Sie diese Hebel erkennen und nutzen! Um das volle Potenzial auszuschöpfen, müssen Sie aus den Zahlen die richtigen Argumente entwickeln. In unserem Ratgeber Abfindung maximieren erfahren Sie, wie Sie das Ergebnis des Rechners in echte Verhandlungsmacht verwandeln.
So funktioniert der Abfindungsrechner
Geben Sie Ihre Betriebszugehörigkeit und Ihr Bruttomonatsgehalt ein, um sofort eine Prognose zu sehen. Beachten Sie, dass die finale Summe je nach Kündigungsgrund und rechtlichem Rahmen variiert. Prüfen Sie daher immer, ob ein Aufhebungsvertrag vorliegt und wie dieser formuliert ist. Je besser Ihre Vorbereitung, desto stärker Ihre Position.
Von der Berechnung zur Verhandlung
Der Rechner zeigt, wo Sie stehen. Doch erst die richtige Strategie entscheidet, was Sie erhalten. Genau hier setzt unser umfassendes Verhandlungstraining an: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zahlen in unschlagbare Argumente verwandeln und souverän auftreten. Speziell für HR-Abteilungen bieten wir ein Modul für Personalverantwortliche, um Abfindungsverhandlungen rechtssicher zu führen. Für faire Lösungen, die auf langfristige Einigungen zielen, ist der kooperative Win-Win-Ansatz die beste Grundlage.
Tipp für Spezialfälle
Bei Restrukturierungen und Standortschließungen sind oft ganze Teams betroffen. Ein darauf zugeschnittenes Verhandlungstraining für Einkauf & HR zeigt, wie Sie Kosten kontrollieren und gleichzeitig sozialverträgliche Lösungen aushandeln.
Fazit: Der Rechner als strategischer Ausgangspunkt
Der Abfindungsrechner gibt Ihnen eine schnelle Orientierung. Doch die finale Höhe Ihrer Abfindung bestimmen nicht die Zahlen allein, sondern Ihr strategisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick. Nutzen Sie die Berechnung, unsere Checkliste und die Ratgeber Abfindung verhandeln und Abfindung maximieren. So verwandeln Sie ein Rechenmodell in einen handfesten Verhandlungsvorteil.
Geschätzte Abfindung: 0
Beispielrechnung:
1. Betriebszugehörigkeit: 20 Jahre
2. Monatliches Bruttogehalt: 4.000 €
3. Abfindung: 20 Jahre × 2.000 € = 40.000 €
FAQ: Abfindungsrechner & Verhandlungs-Hacks – so holen Sie das Maximum raus
1. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nicht. Die Abfindung ist Verhandlungssache – insbesondere bei anfechtbaren Kündigungen, Abfindungsverhandlungen, Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsverträgen. Ausnahmen: § 1a KSchG, Sozialpläne, Tarifverträge.
2. Was, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung ablehnt?
Lehnt der Arbeitgeber eine Abfindung ab, ist entscheidend, ob es Druckmittel gibt. Z.B. besteht Kündigungsschutz oder gibt es formale Fehler bei der Kündigung? Dann kann eine Kündigungsschutzklage oder die Einbeziehung des Betriebsrates ein entsprechendes Druckmittel sein. Viele Arbeitgeber zahlen eine Abfindung, um das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und möglicher Weiterbeschäftigung zu vermeiden.
3. Wie hoch kann die Abfindung sein?
Die Faustformel lautet oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Formel jedoch nicht. Tatsächliche Abfindungen liegen oft zwischen 0,25 und 1,0 Monatsgehältern pro Jahr, abhängig von Betriebsgröße, Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlungsgeschick.
4. Wie nutze ich das Ergebnis des Abfindungsrechners in Verhandlungen?
Verwenden Sie den berechneten Betrag des Abfindungsrechners als objektiven Betrag, den Sie vom Arbeitgeber fordern. Diesen können Sie erhöhen, wenn entsprechende Härten vorliegen (z.B. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt), aus denen sich eine höhere Abfindung rechtfertigen lässt. So erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass die finale Abfindung oberhalb des Faustformelwertes liegt.
5. Kann man die Abfindung erhöhen?
Ja. Hohe Abfindungen werden erzielt, wenn sich der Arbeitgeber von dem Druck, den Sie erzeugen, "freikaufen" muss. Zum Beispiel bei drohenden Kündigungsschutzklagen mit verbundener Wiedereinstellung, Fehler in der Sozialauswahl, fehlende Abmahnungen oder Diskriminierung. Generell gilt: Je mehr Druckmittel es gibt, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition und umso höher die Abfindung.
6. Was sind häufige Fehler bei der Abfindungsverhandlung?
- Fristen für Kündigungsschutzklage verpassen (§ 4 KSchG: drei Wochen)
- Abfindungsangebote vorschnell annehmen
- Druckmittel übersehen
- Steuerfolgen nicht prüfen
- Ohne Verhandlungsstrategie auftreten
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
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