Abfindung nach Kündigung – Strategie statt Schock

Verhandlungsmacht geschickt einsetzen & Fehler vermeiden

Abfindung nach Kündigung

Verhandlungsmacht geschickt einsetzen

Eine Kündigung ist ein Wendepunkt, der einen – wenn die Kündigung unvorbereitet kommt – in Schock versetzen kann. Versuchen Sie jedoch trotzdem – so schwierig das sein kann – ruhig zu bleiben und das Beste aus der Situation zu machen (Vielleicht ist es beim nächsten Arbeitgeber sogar besser!). Die Zeit zurückdrehen können Sie ja schließlich nicht. Viele glauben, eine Abfindung wäre eine verpflichtende Zahlung des Arbeitgebers. Das ist leider falsch! Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung. Mit der richtigen Konstellation und Strategie jedoch kann jedoch über Verhandlungen sehr viel für sich herausholen.

Fakt: Wer das erste Angebot des Arbeitgebers annimmt, wirft im schlimmsten Fall tausende Euro zum Fenster hinaus. Arbeitgeber wären generell schlechte Unternehmer, wenn sie gleich das beste Angebot machen würden  – und setzen oft darauf, dass der Arbeitnehmer unterschreibt und der Fall damit erledigt ist. Wer jedoch seine Verhandlungsmacht kennt und gezielt nutzt, kann deutlich mehr herausholen. Gewinnen Sie Einblicke zur Taktik bei Abfindungsverhandlungen, um Ihre Gesprächsstrategie in unserem Intensiv-Workshop für Verhandlungsführung weiter zu verfeinern.

Hinweis für Einkaufsleiter und Personalleiter: Bei Werksverlagerungen oder Outsourcing-Projekten verhandeln Einkaufsteams nicht nur Stückpreise, sondern häufig auch Sozialpläne und Abfindungspakete für betroffenes Personal. Unser Advanced Procurement Negotiation Programm und Verhandlungstraining für HR zeigt, wie Sie in solchen Gesprächen Kostenziele sichern und trotzdem faire Lösungen erreichen.

Warum viele zu wenig bekommen – und was Sie besser machen können

1. Abfindung ist keine Pflicht, sondern Verhandlungssache

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – außer in speziellen Fällen (z. B. Sozialplan, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot). Doch: Viele Unternehmen zahlen freiwillig, um Streit zu vermeiden.

Ihre Abfindungshöhe hängt zum großen Teil von der strategischen Ausgangslage ab. Die Hauptfragen, die Sie sich stellen müssen, sind: 

  • Warum soll ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlen?
  • Welchen Vorteil hat er dadurch?
  • Welchen Nachteil hat er dadurch nicht?

Einige Beispielantworten:

  • Schnelle Klarheit = Sicherheit
  • Keine Unsicherheit = kein Kostenrisiko oder monatelange Hängepartien
  • Abwendung Kündigungsschutzklage
  • Keine Demotivation der restlichen Belegschaft bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage

Nutzen Sie das als Druckmittel, indem Sie eine schnelle Lösung – zu Ihrem Vorteil – anbieten.

2. Kündigungsschutz: Ihr Ass im Ärmel

Je unsicherer die Kündigung, desto höher die Chance auf eine gute Abfindung. Schalten Sie am besten gleich einen Anwalt ein. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt. Selbst, wenn dies nicht der Fall ist, lohnen sich die Kosten für einen Anwalt in den meisten Fällen. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt u.a. folgendes:

  • Besteht Kündigungsschutz?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Gibt es eine Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung)?
  • Ist die Kündigung rechtlich angreifbar?
  • Gibt es Formfehler bei der Kündigung?

Fehlerhafte Kündigungen erhöhen die Verhandlungsposition enorm.

3. Wann und wie verhandeln? Die richtige Strategie entscheidet

Der größte Fehler: Direkt zustimmen. BESSER: Eine Strategie entwickeln, Optionen ausloten (Aktiv das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Was ist möglich?), Pokerface bewahren (auch wenn es schwerfällt).

✅ Nicht sofort reagieren: Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und bleiben Sie cool! 
✅ Gegenangebot formulieren: Starten Sie mit einer höheren Summe, dadurch wird Ihr Gegenüber psychologisch beeinflusst. 
✅Druck aufbauen: Kündigungsschutzklage als Option nennen. Sie können ja sagen, dass Sie einen Fall kennen, bei dem mit einer Kündigungsschutzklage eine Wiedereinstellung erreicht wurde. Das will Ihr Arbeitgeber auf keinen Fall.

Ergebnis: Höhere Abfindungssumme, bessere Konditionen, mehr Sicherheit für Sie.

So setzen Sie Ihre Verhandlungsmacht durch

Do’s: Was Sie tun sollten

✅  Erst denken, dann handeln – nicht vorschnell unterschreiben
✅  Abfindungsanspruch rechnen (Abfindungsrechner). Jetzt kennen Sie die Bandbreite
✅  Erst denken, dann handeln – nicht vorschnell unterschreiben
✅  Stärken und Schwächen der Kündigung analysieren
✅  Verhandlungsstrategie festlegen und Forderungen gezielt platzieren

Don’ts: Was Sie vermeiden sollten

– Das erste Angebot annehmen, ohne zu prüfen
– Ohne Strategie in Verhandlungen gehen/ Intuitiv verhandeln
– Sich unter Druck setzen lassen

Jetzt handeln – und das Beste aus Ihrer Kündigung machen!

Disclaimer: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der Orientierung und allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die dargestellten Informationen, Tipps und Beispiele basieren auf allgemein üblichen Methoden und Erfahrungswerten. Je nach Unternehmensgröße, individueller Situation und Verhandlungsgeschick können die Ergebnisse abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.